bei der Imkergenossenschaft Teutoburger Wald e.G.
Bei uns finden Sie alle Produkte für Ihre Imkerei, Bienenprodukte wie Honig und Kosmetika und vor allem fachliche Beratung. Alle Mitarbeiter im Geschäft sind erfahrene Imkerinnen und Imker, die Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Sei es bei der Auswahl von Imkereibedarf oder um Ihre imkerlichen Fragen zu diskutieren.
Ladengeschäft der Imkergenossenschaft Öffnungszeiten:
Teutoburger Wald e.G. Freitag: 14:00 - 18:00 Uhr
Am Markt 16 Samstag: 10:00 - 14:00 Uhr
49124 Georgsmarienhütte
Tel.: +49 5401 881 23 92
Fax: +49 5409 881 23 93
Anis-, Lavendel-, Gebirgsblüten- und Orangenblütenhonig.
Aus unseren Kooperationen mit örtlichen Genossenschaften.
Achten Sie auf ausreichende Futtervorräte in den Beuten. Die Bienen verbrauchen im Februar und März viel Futter. Füttern Sie mit Sirup, dieser wird zu dieser Jahreszeit von den Bienen gut verarbeitet.
Kaufen Sie KEINE Bienenvölker, Kunstschwärme, Paketbienen oder Königinnen aus unzuverlässigen Quellen oder Herkünften!
Sie wollen ein Bienenvolk oder eine Königin erwerben?
Fragen Sie bei der Imkergenossenschaft, wir vermitteln Völker und Königinnen von erfahrenden Imkern aus der Region.
Eine Auswahl verschiedener Inhaltehaben wir für Sie zusammengestellt!
Ab Abnahme von mehr als 10 Körben (auch gemischt) werden 5% Rabatt abgezogen.
Natürlich stellen wir auch individuelle Präsente nach Ihren Wünschen zusammen.
Alle Körbe werden in Geschenkfolie verpackt.
Werden Sie unser FAN auf
Facebook oder Instagram!
In Bad Iburg im Landkreis Osnabrück (Südkreis) ist offiziell die Amerikanische Faulbrut festgestellt worden. Es gilt ein Sperrbezirk von 3 km vom Ortskern Bad Iburg.
Alle Imker*innen im Sperrbezirk, die Ihre Bienen bisher nicht gemeldet haben, sind aufgefordert sich zu melden.
Nur wenn alle Bienenstände bekannt sind, kann erfolgreich saniert werden. Die Stände sind dem Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, Tel.: 0541 501-2350 zu melden. Die „Allgemeinverfügung“ des Landkreises Osnabrück ist hier abrufbar.
Nur zur Vollständigkeit:
Aus dem Sperrbezirk dürfen keine Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften entfernt werden. Ebenso dürfen keine Bienen und Bienenvölker in den Sperrbezirk verbracht werden.
Infos sind auch unter Deutscher Imkerbund und Wikipedia verfügbar.
Nur wenn alle Imker*innen, die im Sperrbezirk Bienenvölker halten, diese melden, kann die Amerikanische Faulbrut erfolgreich bekämpft werden.